Förderung für den barrierefreien Badumbau wieder verfügbar
Laut KfW können Privatpersonen mit Eigentum oder als Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden beantragen.
Die wichtigsten Punkte:
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Es kann nur jemand einen Antrag stellen, der noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen hat.
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Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen als Berechnungsgrundlage für den Zuschuss, liegen bei bis zu 25.000 Euro. Es können solange Anträge im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bis die Fördermittel aufgebraucht sind.
Förderung bei Neuinstallation und Modernisierung
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Bis zu 40 % Förderung durch die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der BAFA
Seit Januar 2021 bündelt die Bundesregierung die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem vereinfachten und optimierten Förderangebot. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann bei der BAFA beantragt werden und soll den Prozess zur Förderung vereinfachen.
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Einen aktuellen Überblick über alle Förderungen finden Sie auf dieser Webseite:
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